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Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)

Elektronische Zugänge

Sie gehen bei Ihren Daten gerne auf Nummer sicher? Neben unserem normalen Kontaktformular haben Sie auch die Möglichkeit uns Ihre Nachricht mittels verschlüsselter E-Mail, De-Mail oder als Dokument mit qualifiziert elektronischer Signatur (QES-Dokumente) zukommen zu lassen.

Alle Adressen, Zugangsschlüssel und Vorgaben für die Kontaktaufnahme über die verschiedenen elektronischen Zugänge zum Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA) haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.

Nutzung elektronischer Zugänge für verschlüsselte E-Mails durch die NRW-Landesbehörden

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr  können Sie uns eine verschlüsselte E-Mail an poststelle(at)lia.sec.nrw.de senden.

Um die E-Mails zu verschlüsseln, benötigen Sie den öffentlichen Schlüssel des LIA. Sie können den Schlüssel über den folgenden Link herunterladen:
http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-05_LIA.asc

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an das LIA senden, leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Poststelle Ihre Nachricht an die zuständige Person weiter.

WICHTIG: Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht auf jeden Fall Ihre Postanschrift an, damit wir Ihnen auf diesem Wege antworten können. Eine Antwort des LIA mittels verschlüsselten E-Mails ist nicht möglich.

Das LIA eröffnet den Zugang für verschlüsselte E-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge

Wenn Sie Dateianhänge an das LIA versenden, so ist zu beachten, dass das vom LIA verwendete Mail-System nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Aktuell werden die folgenden gängigen Dateiformate unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  •     JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  •     PNG (Portable Network Graphics)
  •     TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LIA nicht entgegengenommen.

Sollte die verschlüsselte E-Mail oder darin enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LIA übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. Gesamtgröße der E-Mail

Die maximal mögliche Größe einer E-Mail an das LIA beträgt (inklusive aller Anhänge) 10 MByte .

Nutzung elektronischer Zugänge für De-Mail durch die NRW-Landesbehörden

Mit einer De-Mail an poststelle(at)lia-nrw.de-mail.de können Sie uns sowohl formlosen als auch formgebundenen Schriftverkehr übermitteln.

Wenn Sie eine De-Mail an uns senden, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.

Wenn Sie eine De-Mail an das LIA senden, leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Poststelle Ihre Nachricht an die zuständige Person weiter.

Das LIA eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:

1. Dateianhänge

Wenn Sie Dateianhänge an das LIA versenden beachten Sie bitte, dass das von uns verwendete Mail-System nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Aktuell werden die folgenden gängigen Dateiformate unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden vom LIA nicht entgegengenommen.

Sollte die De-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie dem LIA übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die De-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre De-Mail nicht angenommen werden konnte.

2. De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift.

Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

3. Falls Sie Ihr De-Mail-Postfach schließen

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen (bzw. Ihr Postfach stilllegen, weil Sie es nicht weiter nutzen), bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

4. Gesamtgröße der E-Mail

Die maximal mögliche Größe einer E-Mail (inklusive aller Anhänge) an das LIA beträgt 10 MByte.